Zitat:
Zitat von Scotti
Warum glaubst du ist der Artikel 6 geeignet einem adoptieren Kind das Recht abzuerkennen.
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Ggf. aufgrund von Artikel 2? Dort steht ja explizit Recht und Pflicht zur Erziehung und Pflege der Kinder obliegt den Eltern, nicht der Familie. Und Eltern können rein biologisch halt nur Mutter+Vater werden.
Die Frage also ob gemäß GG die Pflicht zur Erziehung im Rahmen der Adoption daher auch einer Lebensgemeinschaft auferlegt werden kann die erstmal rein biologisch nie zu "Eltern" werden kann.
Hmm, mal gut dass ich kein Jura studiert habe.
