Zitat:
Zitat von Kampfzwerg
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Allerdings finde ich persönlich es etwas, sagen wir mal fragwürdig, eine Deadline auf 4 Tage nach der Veröffentlichug eines Schreibens zu setzen.
Dadurch das ich für nächstes Jahr einen neuen Startpass in einem anderen bayerischen Verein beantragen werde, stellt sich mir jetzt die Frage was und vor allem wie (in der kurzen Zeit) die "Startrechtsniederlegung" zu bewerkstelligen ist.
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Gestern beschwert sich Trimichi, dass alles zu langsam geht, jetzt beschwerst du, Maxi, dich, dass alles zu schnell geht.
Anscheinend haben wir jetzt die goldene Mitte getroffen!
Der Termin 1.1.2013 ist nicht vom BTV erfunden worden, sondern ergibt sich daraus, dass bis zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigte DTU-Startpässe von der DTU automatisch verlängert werden und dein alter Verein dann von der DTU eine Rechnung geschickt bekommt. Du kööntest ja durchaus im Januar auch schon mit dem neuen 2013er Startpass Wintertriathlons oder Crossduathlons bestreiten. Wenn du deinem alten Verein erst danach von deinem Wechsel in Kenntnis setzt, wenn sie schon 45 € für dich bezahlt haben, wirst du dir dort vermutlich keine Freunde machen.
Ich würde in deiner konkreten Situation eine E-Mail direkt an die DTU schicken und eine an deinen alten Verein (oder besser noch direktes Gespräch mit deinem bisherigen Abteilungsleiter).
Mit der Neubeantragung des Startpasses über den neuen Verein kannst du dir dann durchaus Zeit lassen, dafür gilt die Frist 1.1. nicht.