Zitat:
Zitat von hazelman
Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen sind:
[...]
2.3K Die Weigerung oder das Unterlassen ohne zwingenden Grund, sich
nach entsprechender Benachrichtigung einer gemäß anwendbaren
Anti-Doping-Bestimmung zulässigen Probenahme zu unterziehen,
oder jede anderweitige Umgehung einer Probenahme.
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...Halleluja...
da lacht sich jeder "Franz Hobbydoper" schief. Und was bitte soll bei "entsprechender Benachrichtigung" denn entdeckt werden.
Lieber Herr Meier: Nächste Woche um 21 Uhr kommt ein Mann bei Ihnen vorbei.
Wie weit von der Realität ist denn das.
Stichwort: Überraschungseffekt!
Alles geduldiges Papier was beschrieben wurde.
Aber keine Basis - geschweige denn ein Wille.