Die Umfrage ist ziemlich sinnlos, denn im Falle eines Falles hat ein Teilnehmer an einem DTU-sanktionierten Rennen in D eh keine Wahl. Denn deutsche Startpassinhaber - nicht bloß Elitepass - und auch andere, die an nem DTU-sanktionierten Rennen teilnehmen, sind verpflichtet, sich Dopingkontrollen zu stellen. Urin und/oder Blut, völlig egal, bestimmt der Tester. Wer nicht mitmacht wird eben wegen Testverweigerung gesperrt.
Guckst Ihr hier die entsprechenden Auszüge aus dem Anti-Doping-Code (Quelle:
http://www.dtu-info.de/ordnungen.html):
1.3 Persönlicher Anwendungsbereich1.3.1 Der ADC ist für alle Athleten mit deutscher Staatsangehörigkeit, die Mitglied in einem der DTU zugehörigen Mitgliedsverband sind, anwendbar.
1.3.2 Der ADC gilt auch für alle Athleten mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die Mitglied in einem der DTU zugehörigen Mitgliedsverband sind.
1.3.3 Der ADC gilt darüber hinaus für alle Teilnehmer am Wettkampfbetrieb im Zuständigkeitsbereich der DTU. Mit der Teilnahme an einem Wettkampf oder einer Wettkampfveranstaltung der DTU oder eines der DTU zugehörigen Mitgliedsverbandes oder einer Interessengemeinschaft, die Wettbewerbe im Zuständigkeitsbereich austrägt, erkennt der Athlet die Geltung dieses ADC an und unterwirft sich insoweit dessen Bestimmungen.
§ 3 Pflichten der Athleten
3.2 Unterziehen von Dopingkontrollen
3.2.1 Jeder Athlet ist verpflichtet, sich
im und außerhalb des Wettkampfes jederzeit den Dopingkontrollen zu unterziehen, die von der ITU, ETU, der DTU, der NADA und/oder der WADA angeordnet sind und von einem Beauftragten dieser Organisationen vorgenommen werden. Diese Pflicht trifft auch Athleten, die keinem Testpool angehören und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.