Zitat:
Zitat von MattF
Es gibt halt einen Unterschied zwischen "polizeilich registrierten Fällen" und tatsächlicher Kriminalität, s. mein noch zugefügter Link.
MfG
Matthias
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Aber geht nicht aus dem Schaubild Nr. 3 deines Links eindeutig hervor, dass die polizeilich registrierten Fälle der Gewaltkriminalität deutlich zunehmen
Die gesonderte Betrachtung bestimmter Delikte (Schaubild Nr. 4) ist eher weniger Aussagekräftig. Da dort relativ kleine Fallzahlen vorhanden sind (insbesondere Raubmord) und dies dann auch noch den Veränderungen durch verändertes Anklageverhalten der Staatsanwaltschaften geschuldet ist. (Ein tatsächlicher Totschlag, so auch früher angeklagt und zuvor von der Polizei als solcher erfasst, wird heute gern mal als gef. KV angeklagt)