Zitat:
Zitat von Rhing
In dem Rechtstreit geht es nicht um die Zahlung, sondern nur um die Frage, ob der NRWTV berechtigt war, die Mitglieder darauf hin zu weisen, dass Sperren ausgesprochen werden, ...
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Dann haben wir unterschiedliche Informationsstände. Uwe Jeschke hat ja das Urteil auf seiner Homepage publiziert, und das Gericht schreibt
dort in der Urteilsbegründung z.B. auf Seite elf, dass der Zahlungspflicht von Jeschke keine nennenswerte Leistung des NRWTV gegenüberstehen würde. Konkret ist das Gericht der Meinung:
Damit bleibt als einziges Ziel der vom NRWTV zu erteilenden (Anm: und hier verweigerten) Genehmigung die Erzielung von Gewinnen auf Kosten privater Veranstalter und ohne ernsthafte Gegenleistung, die durch die Drohung mit verbandsinternen Sperren abgesichert sein soll und damit zugleich dem privaten Veranstalter eine erfolgversprechende Vermarktung ohne Mitwirkung des Antragsgegners unmöglich machen soll. Dies ist nach Auffassung der Kammer aber als eklatanter Missbrauch der Stellung des NRWTV anzusehen, die auch nach Rechtsprechung des BGH bei der Betätigung von Vereinen zur Rechtswidrigkeit seines Verhaltens führen kann.
Bei der Ansicht des Gerichts kann ich die Empörung in dem Kommentar von Kai Baumgartner nicht wirklich nachvollziehen, als NRWTV wäre ich über jeden Cent, den ich trotzdem von Jeschke überwiesen bekäme, ausgesprochen dankbar.
Zu Sonja Oberem: Deinen Ausführungen zu ihrer Abgabenpflicht stimme ich voll zu - ändert aber nichts an meinem Unverständnis, warum sie die Veranstaltung anscheinend geschenkt bekommt - das hat ein "Geschmäckle".
Vor allem aber: T3-Veranstalterin Sonja Oberem vertritt lt. DTU-Satzung den NRWTV als zweitgrößten Landesverband Deutschlands im DTU-Verbandsrat - dort stimmen die Präsidenten der Landesverbände über die diversen Ordnungen der DTU ab. Eine Vizepräsidentin Sonja Oberem wäre politisch deutlich korrekter.