Zitat:
Zitat von TomX
Knackpunkt ist nämlich, dass seine Aufgabe lediglich war, die Reparaturkosten zu ermitteln. Nichts weiter.
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Nun, da schon ein Händler, der schreibt, daß die Laufräder in Ordnung sind sofort in der Haftung ist, ist es ein vereidigter Sachverständiger, wie Du zugeben wirst, noch ein wenig sicherer.

Die Frage der Reparaturkosten entscheidet sich ja gerade an der Frage, ob z.B. die Laufräder den
gleichen Zustand haben wie vor dem Unfall. Da die Laufräder nicht ersetzt werden sind sie folglich 100% nicht durch den Unfall geschädigt! Für diese Aussage haftet der Gutachter eine ganze Weile. Insofern kannst Du Dich "leider" bedenkenlos auf die Laufräder verlassen.