Zitat:
Zitat von gollrich
Die Frage die hier eigentlich interessant ist und nur von einem Juristen beantwortet werden kann, in wie weit haftet der Gutachter sollte seine Aussage bezüglich der Verkehrssicherheit nicht stimmen und man Schaden kommt.
Haftet er voll, dann würde ich der Aussage glauben, haftet er gar nicht, dann würde ich dagegen angehen.
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Die Frage ist durchaus schwierig, ob der Gutachter haften würde oder nicht
Ich behaupte, aus dem Ärmel geschüttelt, nein, er haftet nicht.
- vertraglich schon gleich gar nicht, weil er eine Beauftragung nur von der Versicherung hat
- dann gibt es da natürlich so etwas wie die Verkehrssicherungspflicht, wonach er haften könnte. Das würde jetzt aber juristisch ziemlich ans Eingemachte gehen. Im Ergebnis glaube ich aber nicht, dass man ihm danach die Haftung aufs Auge drücken kann.
Knackpunkt ist nämlich, dass seine Aufgabe lediglich war, die Reparaturkosten zu ermitteln. Nichts weiter.
Wie gesagt aus dem Ärmel geschüttelt: Ich glaube, er würde nicht in die Haftung geraten wenn was passieren würde.