25.11.2012, 18:17
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#712
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Szenekenner
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Falles es Interessiert
Zitat:
Klage des BTV
Am 22.11.2012 fand die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in
Frankfurt statt. Das Gericht äusserte seine vorläufige Ansicht in den
wesentlichen Punkten kurz gefasst wie folgt:
Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit, weil nicht zunächst das Verbandsgericht angerufen wurde.
Es bestehen Bedenken an der Wirksamkeit der Wahl von Dr. Martin Engelhardt zum Präsidenten der DTU, weil
nicht der hierfür satzunggemäss vorgesehene Verbandsrat mit anderer Stimmenverteilung entschieden habe.
Danach wurde die Problematik der Gebührenerhöhung ausführlich erörtert,
insbesondere ging es erneut um die Problematik A und B Zahlen.
Wie das OLG entscheiden wird, ist derzeit völlig offen. Am 17. Januar 2013
wird das Gericht mitteilen, wie es weiter geht (Beweisbeschluss/Urteil etc.).
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