Zitat:
Zitat von FinP
Er spielt wohl darauf an, dass er einen Unterschied zwischen Freispruch und Freispruch aus mangel an Beweisen sieht.
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Kannst Du mir den Unterschied erklären?
Soweit ich weiss gibt es in Deutschland ein "schuldig" oder "unschuldig/nicht schuldig".
Oder kennst Du neben "schuldig" auch noch "schuldig trotz mangels an Beweisen"?
Heinrich