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Zitat von LidlRacer
Mögllicherweise hätte man Armstrongs rückwirkende Sperre also noch früher beginnen lassen können und nicht erst zur US-Postal-Zeit 1998.
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Hättem an schon!
Werden sie aber mit Bedacht nicht getan haben.
Fürs Protokoll: 1996-1998 würde die der UCI wie der USADA wohl genauso um die Ohren fliegen wie alles, was länger her ist als 8 Jahre, was jetzt schon in den Strafen enthalten ist. Wenn Armstrong denn vor den CAS klagte. Denn eigentlich, ganz eigentlich verjährt der ganze Doping-Kram nach 8 Jahren. Siehe die Geständnisse von Zabel & Aldag, die alles zugaben, und für nix, aber auch gar nix mehr belangt wurden.