Zitat:
Zitat von HeinB
Für wieviele Vereine trifft das zu?
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Soweit ich die Stellungnahme des Landessportbundes verstanden habe - alle. Würde mich über den Kommenar eines Juristen hierzu freuen.
Kleines Beispiel:
HeinB, Tandem65 und BunterHund finden noch vier andere und gründen den Verein "Triathlon Unterfranken" mit Sitz in Aschaffenburg. Ihr macht geniales Training und habt bei einem Mitgliedsbeitrag von 10 Euro in einem Jahr zweihundert Mitgieder, Kosten habt ihr so gut wie keine, weil Wettkämpfe bezahlt jeder selber und ins Schwimmbad geht ihr zu den regulären Öffnungszeiten, wo jeder sein Eintrittsgeld bezahlt. Selbstverständlich seit ihr ordentlich im Landessportbund BLSV angemeldet. Eure Startpässe bezieht ihr über eine Weißbier-Brauerei (d.h. in BaWü), bei der Bestandserhebung des BLSV gebt ihr selbstverständlich an, 200 Triathleten unter Euch zu haben.
Dann kommt der Bayerische Triathlonverband und schickt Euch - basierend auf der von Tandem65 geforderten Satzungsänderung eine Rechnung für 200 Triathleten - Beitrag mittlerweile im Sinne von Bunter Hund 13 € jährlich pro Nase. Ihr schreibt zurück, dass sich der BTV die Rechnung bitte hinter den Spiegel kleben möge - ihr wärt überhaupt kein Mitglied im BTV und würdet 'nen Teufel tun, auch nur einen Cent zu überweisen - ausserdem startet Ihr ja sowieso nur auf WTC Wettkämpfen und so weiter.
Die Szene ist klein - der Verein im Nachbarort kriegt's mit und sagt: Moment - Gleichbehandungsgrundsatz. Wenn die keine Beiträge zahlen - zahlen wir ab sofort für alle, die keinen Startpass haben auch keine, weil die ohne Startpass beziehen nämlich auch keine Leistung vom Verband. Da der Vorstand ein sturer Bock ist und dem Edgar Michel - mittlerweile BTV-Präsident - schon immer mal ans Bein pinkeln wollte, geht das ganze vor Gericht - und der BTV muss die Gelder zurückzahlen.