Zitat:
Zitat von BunterHund
dann frage ich mich aber, worin der Sinn einer zigtausend teuren Klage besteht ...
Genau durch den BTV und die handelnden Personen entsteht doch ganz aktuell allen Mitgliedern der DTU (LVs) inklusive dem BTV ein großer, finanzieller Schaden - vom Verlust des Image mal abgesehen.
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Markus, diese Frage kann ich Dir sicher nicht beantworten, und auch niemand aus dem BTV ... aber die hättest Du Matthias Zöll und Björn Steinmetz z.B. im Rahmen von Arnes Sendung im September stellen können. Es gibt eine Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - und gemäß diesem entstehen bei einem Streitwert von 50.000 € Kosten in der Größenordnung ein- bis zweitausend Euro. Mitlesende Juristen hier im Forum mögen mich bitte korrigieren, wenn das nicht stimmt.
Rechtsanwaltskosten von 40.000 € wie vom
Björn Steinmetz u.a. hier genannt entstehen nur, wenn Sondervereinbarungen zur Abrechnung getroffen werden - was im vorliegenden Fall offensichtlich der Fall war.
[Moderation: Nach Beschwerde entfernt] Und: der Vorwurf, diese Kosten würden durch den BTV verursacht, sind auf das entschiedenste zurückzuweisen.
Wir leben in einem Rechtsstaat - und elementarer Bestandteil eines Rechtsstaats ist es, Punkte bei denen man unterschiedlicher Auffassung ist von Juristen prüfen zu lassen. Möchtest Du wirklich diese Grundfesten unseres Gesellschaftssystems in Frage stellen?