Satzungsänderung
Der BWTV hat eine relativ frisch geänderte Satzung, darin findet sich:
§7
Beiträge und Gebühren
(1) Der BWTV erhebt von seinen ordentlichen Mitgliedern eine einmalige Aufnahmege- bühr, sowie einen jährlichen Vereinsbeitrag, dessen Höhe der Verbandstag be- schließt.
(2) Pro Einzelmitglied des Vereins erhebt der BWTV einen Beitrag, dessen Höhe das Präsidium beschließt. Grundlage für die Abrechnung sind die Mitgliederzahlen der B-Meldung an die Sportbünde.
Der BTV muss sich dringend reformieren, vieles neu denken.
Die Verschiebung halte ich für eine unglüwckliche Verzögerung, meines Wissens ist eigentlich klar das es konstruktiv mit allen bisherigen, handelnden Personen nicht gehen wird und das neue (nicht alle) Präsidiumsmitglieder da ran müssen.
Daher hätte ich den Verbandstag mit einer stark und aufs wesentliche reduzierten Tagesordnung trotz allem durchgezogen, in einem zweiten dann die Satzungsänderungen, Gebühren und die Grundsatzentscheidung bzgl. DTU treffen lassen.
Vom Berufungsverfahren kann der BTV sich übrigens nichts erhoffen außer: alle im November 2011 getroffenen Beschlüsse der anderen LVs würden 1:1 in einem dann zu wiederholenden außerordentlichen Verbandstag erneut so getroffen - genau das haben die Länder im Frühjahr P. Pfaff in Frankfurt erklärt. Es wäre nur eine erneute, vermeidbare Verzögerung und Verschärfung, vorausgesetzt die Berufung geht zu Gunsten des BTV aus....
Auch der BTV hätte, wie alle anderen (zwangsläufig) Beteiligten übrigens auch, viel wichtigeres, besseres und schöneres für unseren Sport zu tun als diese Form der Energievergeudung....
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