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Bei Radfahrer/Fußgänger kommt es darauf an. Sollte der Radfahrer tatsächlich nur 15 gefahren sein finde ich es ziemlich unverständlich. Damit hat er doch schon Rücksicht genommen, der Schwächere darf sich doch auch nicht immer mit dem "ich bin der Schwächere und du musst aufpassen" rausreden und irgendwie ohne zu gucken im Straßenverkehr rumrennen.
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Na ja, bei einem PKW verlangt man 1.5 m Sicherheitsabstand.
Sollte der Radfahrer die eingehalten haben würde ich dem obigen zustimmen. Wenn der Radfahrer aber mit 50cm Abstand, mit 15km/h an ihre vorbeigefahren ist (was bei üblichen Radwegen wahrscheinlich ist), ist das keine Rücksicht.
Rücksicht heißt nicht ich vermindere meine Geschwindigkeit, Rücksicht heißt ich verhindere dass was passieren kann. Bei zu wenig Abstand kann auch bei 10 km/h was passieren.
Ansonsten meide ich Radwege, wie der Teufel das Weihwasser!
MfG
Matthias