Zitat:
Zitat von Frank
zur Info ein Urteil welches für ähnliche Unfälle als Präzedenzurteil dienen soll:
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Zitat:
Ein Radfahrer auf einem Fuß-/Radweg muss, wenn er an einem Fußgänger vorbeifahren will – der ihn nicht sieht oder beachtet –, vorsorglich sein Fahrverhalten darauf einstellen. Der Fußgänger könnte einen unbedachten Schritt machen, der zum Zusammenstoß führt.
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Alles selbstverständlich, mach ich eh immer so, schon aus Eigeninteresse. Fahre aber seltenst auf dem Radweg. Der Radfahrer hier hatte einen Schlüsselbeinbruch --> Saison vorbei.