Zitat:
Zitat von Rhing
...OK, rechtlich sind nur zur Gründung eines Veein 7 Mitglieder notwendig, wenn dann 5 austreten, berührt das den Bestand der juristischen Person nicht. Die 2 verbleibenden wählen dann einen Präsidenten. 
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Ich meinte jetzt eher, dass ein Landesverband zur Gründung mindestens 7 Mitgliedsvereine benötigt. Das muß aber nicht so bleiben, wenn die Mitgliedsvereine den Mehrwert für überschaubar halten.

Und in den Landessportbünden wird wohl auch nur jeweils ein Fachverband pro Sportart akzeptiert, d.h. auch da fließen die Mittel spärlich, wenn der BTV weniger Mitgliedsvereine hat und sehr spärlich, wenn es einen 2. Verband gibt. Weiß nicht, wie das in NRW in der Vergangenheit gelaufen ist, war "vor meiner Zeit".