Zitat:
Zitat von HeinB
Das lese ich auch so, hab mich geirrt bzw. war zu schnell. Mein Beitrag ist schon korrigiert.
In jedem Fall ist die Mitgliedschaft im BTV nicht an die Beitragspflicht gekoppelt. Stimmrecht nach Mitgliedschaft bzw. Köpfen ist für einen Verein (BTV e.V.) meines Wissens ein konstituierendes Kennzeichen, sprich wenn man denkt da müsse irgend etwas geändert werden an der Satzung, dann muss man an dem Punkt Mitgliedschaft ansetzen. Da man auch ohne Startpass Triathlet sein kann, und an die Zahl der Startpässe oft auch andere Verpflichtungen des Vereins gekoppelt sind (Schiedsrichter), ist die derzeitige Regelung hinsichtlich des Stimmrechts vielleicht nicht die Schlechteste.
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Wenn dem so ist, dass alle gemeldeten bzw. stimmberechtigten Mitglieder zahlen, passt das meiner Meinung nach auch. Zumindest kenne ich das auch so von anderen Vereinen.
Ich fand die Frage z.B. aus folgenden Aspekten interessant:
- Wenn der BTV für alle (ca. 12000) Mitglieder Beiträge erhebt, wieso hat er dann Probleme für alle Mitglieder Beiträge zu zahlen?
- Die Anzahl der zahlenden Mitglieder ist für eine eventuelle Anhebung der Abgaben bzw. die Umlegung auf die Mitglieder wichtig. Ist ein deutlicher Unterschied, wenn man das auf ca. 6000 Startpassinhaber oder ca. 12000 Mitglieder umlegt.
- Da ja die Deligiertenanzahl anhand der höheren BLSV-Zahlen berechnet wird, scheint der BTV ja diese Zahl formal als seine Mitgliederzahl anzuerkennen bzw. anzusehen und nicht die niedrigeren Startpass-Zahlen.
Matthias