Zitat:
Zitat von bittalilli
Ich hab da mal eine Frage ??
Wer ist denn am 13. 10 eigentlich stimmberechtigt bei den Wahlen-
Was muss zur Stimmmberechtigung erfüllt werden und wie wird sie nachgewiesen ?
in der Einladung steht
TOP 20
Feststellen der stimmberechtigten Mitglieder (Delegierte) und der Beschlussfähigkeit, Ausgabe der Wahlunterlagen.
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Tante google findet die Satzung des BTV eigentlich ganz schnell.
Satzung BTV
Dort findet sich in §12:
Zitat:
§ 12 Der Verbandstag
...
(4) Jeder anwesende Mitgliedsverein hat mindestens eine (1) Stimme. Vereine mit mehr als
25 Mitgliedern haben für je angefangene 25 Mitglieder eine (1) weitere Stimme. Jedes
stimmberechtigte Mitglied kann bis zu 5 Stimmen auf sich vereinigen. Bei Stimmrecht für den
vertretenen Verein gilt die Vollmacht als erteilt. Die Stimmenerrechnung ergibt sich aus der
Zahl der dem BLSV gemeldeten Mitglieder zum 30.06. des laufenden Jahres.
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Mitgliedsausweis Deines Vereins wäre Punkt 1, was ich auf meiner Liste hätte. Um auf Nr. sicher zu gehen wäre eine Vollmacht Deiner Vereinsführung oder etwas entsprechendes. Mit dem Vorstand würde ich sowieso Kontakt aufnehmen, wenn ich zum Verbandstag fahren wollte. Wenn der sowieso dort ist, kann es ja sein, daß er schon alle Stimmen Eures Vereins vertreten kann.