Hi Grringo
Zitat:
Zitat von GrrIngo
Ich finde sie merkwürdig: Datum der Einladung ist laut .pdf-File der 30.08. (in den Sommerferien), Änderungsanträge müssen bis zum 15.09. schriftlich gestellt sein (Ende der Sommerferien war gerade in der Mitte dieser Woche), und veröffentlicht wird die Einladung auf der Webseite am 28.09.
D.h. wer diese Einladung nicht in den Sommerferien mitgekriegt hat, hat kaum eine Chance auf eine rechtzeitige und innerhalb des Vereins / Bezirks abgestimmten Reaktion.
Ich fürchte, diese Einladung könnte möglicherweise nicht satzungskonform sein, und die Beschlüsse könnten allein deswegen rechtlich wieder angreifbar sein... Hoffentlich ist das nur ein schlechter Traum.
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aus der Satzung:
§ 12 Der Verbandstag
(5) Der Verbandstag wird vom Geschäftsführenden Präsidium jährlich, möglichst im IV.
Quartal, einberufen. Die Einberufung und die Tagesordnung sind mindestens 6 Wochen vor
dem Beginn des Verbandstages durch Rundschreiben bekanntzugeben.
Anträge zum Verbandstag können bis 4 Wochen vor Beginn des Verbandstages schriftlich
an das Geschäftsführende Präsidium gerichtet werden.
Die Anträge sind mindestens 2 Wochen vor dem Verbandstag den Mitgliedsvereinen und
dem Verbandsrat schriftlich bekanntzugeben.
Ob die Einladung fristgerecht am 30.08.2012 per Rundschreiben rausgegangen ist kann ich nicht beurteilen. Da steht nichts von Veröffentlichung auf der Webseite, was ich auch nicht für sehr effektiv halte. mit den Änderungsanträgen bis zum 15.09.2012 ist jedenfalls schon mal Satzungsgemäß.