Interpretationsspielraum gibt es immer, vor allem wenn die Gegenseite nicht einsieht den Neuwert der Gabelk zu ersetzen.
Ich würde, wenn der Autofahrer die Schuld trägt, erstmal die Gabel mit dem Neuwert in rechnung setzen, das kann ja nicht soviel sein und ich denke die Versicherung zahlt anstandslos.
Falls sie Einspruch erhebt würde ich die Gabel einem Sachverständigen zur Prüfung geben, natürlich nur wenn die Prüfung die Gegenseite zahlt.
Anderenfalls kauf ne neue Gabel, sicher ist sicher!
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