Zitat:
Zitat von Thorsten
Dann bin ich auch kein Kunde meiner (Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-)Versicherung. Da will ich schließlich auch nur im Leistungsfall die mir zustehende Leistung zurückgeführt haben, für die ich vorher schon meine Leistung in Form von Versicherungsbeiträgen erbracht habe.
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Du kannst aber auswählen ob Du Dich überhaupt versicherst und bei welcher Versicherung und zu welchen Konditionen.
Als AL kann ich das nicht. Ich zahle das ein was der Gesetzgeber verlangt, der setzt auch die Sätze fest, die ich im Falle einer AL bekomme. Punkt Aus.