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Alt 24.09.2012, 16:16   #360
Rhing
Szenekenner
 
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Bei einem Streitwert von 50.000 EUR belaufen sich die RA-Gebühren vorgerichtlich auf 1641,96 EUR, einschl. 1. Instanz auf 3994,80 und nach 2. Instanz auf 6923,60 EUR, wenn durch Urteil entschieden wird, alles netto. Wird ein Vergleich geschlossen, kommen weitere Gebühren dazu.
Gerichtskosten sind in 1. Instanz 1368 EUR, in 2. Instanz 1824 EUR.
Hinzu kommen ggfls. Auslagen usw., d.h. Reisekosten, Zeugen, Abwegenheitsgelder.
Es können natürlich auch höhere Honorare vereinbart worden sein, weil der RA verschiedene Positionen z.B. der Landesverbände abstimmen soll, oder der Streitwert ist höher, weil der Ausschluß oder andere Punkte mit in den Rechtstreit einbezogen wurden.
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