Zitat:
Zitat von slo-down
|
In dem im obigen Link erwähnten Schreiben von Eckert an diverse BTV-Funktionsträger und Veranstalter werden interessanterweise auch die bisher auf Seiten des BTV aufgelaufenen Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten aufgelistet, die ja auch in diesem Blog bereits zu Recht diskutiert und kritisiert wurden, da sie nach Angaben von Björn Steinmetz an die 40000€ betragen würden, was ja bei Betrachtung mit gesundem Menschenverstand in keinem Verhältnis zum Streitwert steht, der nur knapp höher ist.
Laut Eckert sind aber bisher auf Seiten des BTV für 1. und 2. Instanz nur Kosten von 2490€ bisher entstanden.
Vielleicht mag jemand, der sich damit auskennt, (z.B. der Badenser) begründen, warum die Rechtsanwälte der DTU soviel teurer sind als die Rechtsanwälte des BTV? Auch die DTU gibt letztlich, genauso wie die Landesverbände, unser Geld aus.