Zitat:
Zitat von Rhing
Das hatte ich so verstanden, dass es überhaupt nur noch 2 Rennen gibt. Ob sie an denen teilnimmt? Dann bleibt immer noch die Argumentation, dass ihr "Heimatverein" ja nach dem Ausschuß kein "Konkurrenzverein" ist.
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Vielleicht braucht es gar keine Argumentation, denn sie hat einen Startpass und damit eine Startberechtigung. Dieser Pass ist von der DTU ausgestellt, da steht (in meinem Falle) kein BWTV drauf, der ist nur in die Startpassnummer codiert. Mit anderen Worten, trotz des Wordings in der
Pressemitteilung:
Zitat:
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Auswirkungen und weitere Entwicklung offen
Die Auswirkungen des heutigen Beschlusses für die DTU, den BTV und insbesondere die Vereine und Sportler in Bayern können heute noch nicht abschließend bewertet werden. Sowohl Startpässe als auch sämtliche weitere Strukturen, wie zum Beispiel die auf Bundesebene betriebene Nachwuchsförderung, bleiben Athleten und Vereinen des BTV damit einstweilen verwehrt. Auch Teilnahmen an Deutschen Meisterschaften, die einen Startpass erfordern, sind für bayerische Triathleten damit zunächst nicht mehr möglich.
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gibt die Sportordnung (link siehe oben) das meiner Meinung nach nicht her, da gibt es für die Gültigkeit des Startpasses in Abschnitt D keine Klausel für "Erteilender LV führt sich unkooperativ auf und muss gemassregelt werden". Von daher sollte A. Haug sich vielleicht einfach mal mit einem (nicht Pfaff heißenden) Rechtsanwalt bei der DTU um Meldung für die ausstehenden internationalen Rennen kümmern...
Schließlich geht es bei den beiden Rennen:
Yokohama Sept 29-30
Auckland Oct 20-21
durchaus um den einen oder anderen $$$$$$$