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Ich würde meinen, dass die Versicherung eine Serviceleistung der DTU ist. Wenn nun aber der Ausschluss beschlossen wurde, dann sollte zumindet ab dem Tag des Ausschluss keine Versicherung mehr bestehen.
Die spannende Frage ist, ob sich das Präsidium des BTV nicht sogar persönlich haftbar macht, wenn es Gelder der Vereine einnimmt und diese nicht an die DTU weiterleitet.
Vielleicht sind ja auch Teile des Geldes geflossen, da ja das Startrecht und (auch die Versicherung) in 2012 nicht beeinträchtigt wurde und wird.
Genaueres wird man wohl nur erfahren, wenn man bei der DTU anfrägt.
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