Btv-Satzung selbst sieht BLSV-Zahlen als Grundlage vor!
Die eigene Satzung des BTV sieht genau das vor, was Herr Pfaff, der den BTV vertritt, gegenüber der DTU in Frage stellt:
" (2) Als Berechnungsgrundlage dient - soweit keine eigenen Erhebungen zur Verfügung stehen - die von den Vereinen dem BLSV jährlich gemeldete Mitgliederzahl zum 30.06. des laufenden Jahres."
Das bedeutet: Der BTV nimmt selbst die, nach seiner Interpretation, höheren Mitgliederzahlen "Triathlon" des BLSV als Berechnungsgrundlage gegenüber den Vereinen, meldet und zahlt gegenüber der DTU jedoch für nur knapp die Hälfte und stellt ihr gegenüber die seit 10 Jahren gültige Beitragsbemessung in Frage!
Geändert von BunterHund (19.09.2012 um 12:03 Uhr).
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