Das ist eine der großen Streitfragen: darf sie oder darf sie nicht?
Wie immer man dazu stehen mag (ich sage: nein, sie darf nicht), es ging mir um die von Kupferle gestellte Frage, ob das BVerfG etwas dagegen tun kann. Und da sieht's dünn aus, da die EZB nun einmal nicht der Jurisdiktion des BVerfG unterfällt.
Zudem: Wenn man ihr zugestehen sollte, dass sie unter Voraussetzungen ankaufen darf, dann wird man ihr mE in der Not auch zugestehen, ohne Voraussetzungen anzukaufen. Den Befürwortern wird es dann auf einen Sündenfall mehr auch nicht mehr ankommen.
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Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
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