Zitat:
Zitat von RolandG
Das hinderte die EZB aber nicht daran, Staatsanleihen auch ohne weitere Voraussetzungen aufzukaufen, wenn sie es dann so beschlösse. Dagegen könnte ein BVerfG nichts machen.
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meines wissens darf die ezb nach eu-recht überhaupt keine staatsanleihen direkt kaufen (siehe die verträge von maastricht und lissabon). dieses verbot umgeht sie doch gerade indem den ankauf über dritte (händler) vollzieht.