Zitat:
Zitat von silbermond
Verstehe ich nicht.
Was hast Du nun getan? Gekündigt oder um Aufhebung gebeten?
Du hast doch bei Aushilfsjobs eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zur Montsmitte bzw. Ultimo.
Ob Dein oberster Chef da ist oder nicht ist für den Zugang der Kündigung unerheblich. Es wird ja einen Vertreter geben.
Wieso bei der kurzen Frist überhaupt um eine Aufhebung nachfragen?
Heinrich
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Fristgerecht gekündigt-bedeutet 3 Monate aufs Quartalsende(31.12. in meinem Fall)
Ich würde aber gerne früher wechseln und deshalb wurde zusätzlich angefragt, ob ein Auflösungsvertrag möglich ist.
Es geht übrigens nicht um den Aushilfsjob der gekündigt wurde.Durch den kam ich an meinen neuen Job.
Und die Aussage bezüglich der Entscheidung kam ja nicht von mir, sondern von unserem Hauptamtsleiter.