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Alt 06.09.2012, 12:51   #112
kupferle
Szenekenner
 
Benutzerbild von kupferle
 
Registriert seit: 31.01.2007
Beiträge: 3.018
Zitat:
Zitat von silbermond Beitrag anzeigen
Verstehe ich nicht.

Was hast Du nun getan? Gekündigt oder um Aufhebung gebeten?

Du hast doch bei Aushilfsjobs eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zur Montsmitte bzw. Ultimo.

Ob Dein oberster Chef da ist oder nicht ist für den Zugang der Kündigung unerheblich. Es wird ja einen Vertreter geben.

Wieso bei der kurzen Frist überhaupt um eine Aufhebung nachfragen?


Heinrich
Fristgerecht gekündigt-bedeutet 3 Monate aufs Quartalsende(31.12. in meinem Fall)
Ich würde aber gerne früher wechseln und deshalb wurde zusätzlich angefragt, ob ein Auflösungsvertrag möglich ist.

Es geht übrigens nicht um den Aushilfsjob der gekündigt wurde.Durch den kam ich an meinen neuen Job.

Und die Aussage bezüglich der Entscheidung kam ja nicht von mir, sondern von unserem Hauptamtsleiter.
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Einfach Spass an der Bewegung haben!
Der Rest kommt von allein....
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