Zitat:
Zitat von chris.fall
es ging mir im ursprünglich Post auch nur um den (vielleicht etwas akademischen bzw. klugshicerischen) Hinweis, dass eine Substanz nicht leistungsfördernd wirken muss, um auf der Verbotsliste zu landen.
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Natürlich nicht, es gibt zur Aufnahme in die Liste noch die Kriterien "Gesundheitgefährdung der Athleten" und "Verletzung des Sportgeistes". In Letzteres kann man natürlich so einiges rein interpertieren, im Hinblick auf Vorbildfunktion von Sportlern usw.
Übrigens steigert THC selbstverständlich die Leistung, denn es macht
blöd, und das ist doch oft hilfreich - ich denke da an Fußball etc.
Jetzt aber genug, hier gehts doch um Armstrong und nicht um Phelps.