Zitat:
Zitat von IronChristian
Mein Beispiel bezog sich auf einen verheirateten Beamten mit 3 Kindern und einer Ehefrau im Alter von ca 40 Jahren....da sind es 90% meines Wissens ggf 80%
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Warum schreibst du denn "meines Wissens" und schaust nicht einfach mal nach???
(dieselbe Situation wie gestern mit deinen absurden Netto-Gehaltsangaben)
Z.B. hier (30s-Google-Recherche):
http://www.die-beihilfe.de/hessen_beihilfe
Bezogen auf dein obiges Beispiel beträgt beim verheirateten Beamten mit drei Kindern und Ehefrau der Beihilfesatz 70% (und nicht 90% wie von dir jetzt schon mehrfach behauptet).
Da dieser Beamte in deinem gewählten Beispiel auch noch für seine Kinder und die Ehefrau jeweils vier Extra-Privatversicherungsverträge abschließen muss, weil es bei der PKV im Gegensatz zur gesetzlichen Kasse keine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen gibt, brauchst du dir keine Sorgen machen, dass es hier zu Reichtumsverwerfungen kommt...