Zitat:
Zitat von LidlRacer
Gerade noch mal in die Wettkampfordnung geschaut:
"Räder in Speichenkonstruktion können auch Speichenarm sein (so genannte Tri- und Four- spokes) sofern diese keine messerartigen Speichen besitzen."
Daraus folgere ich, dass messerartige Speichen nur verboten sind, wenn es weniger als 5 sind.
Dummerweise könnte man damit die Rev-X eigentlich nicht verbieten, denn sie haben 8, auch wenn sie wie 4 aussehen. 
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Das lese ich aber anders: Räder in Speichenkonstruktion können auch speichenarm sein, z.B. Tri od. Five-Spokes, wenn diese keine messerartigen Speichen besitzen.