Zitat:
Zitat von Trimichi
Natürlich wars kein Vorsatz. ...
...Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge ...
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... ist's nicht, die gibt's nämlich nicht. Es gibt Körperverletzung mit Todesfolge. Dabei wird die Körperverletzung vorsätzlich herbeigeführt und die Todesfolge fahrlässig. Es gibt aber fahrlässige Tötung, die hier in Betracht kommt.
Wenn Du meinst, er hat die Körperverletzung billigend in Kauf genommen, wäre das schon bedingter Vorsatz, die schwächste Form des Vorsatzes. Einschätzen reicht da aber nicht, da ist schon ein Beweis nötig. Und das kann hier wohl keiner beurteilen, da wohl keiner die Akten und den Unfallablauf kennt. "Müßte eigentlich" zählt da nicht.