Zitat:
Zitat von IronChristian
Was ich an der Situation bißchen doof finde ist das die Athelten die sich angemeldet haben nun ggf. die Leidtragenden sind
- Hätte das Gericht entschieden das U.J&Friends zahlen muss egal welche DTU-Leistungen er in Anspruch nimmt => Dann wäre es klar gewesen: er hätte zahlen müssen + hätte die Genehmigung sicher bekommen
- Hätte das Gericht entschieden das U.J&Friends nicht zahlen muss oder nicht in der geforderten Höhe => Dann wäre es klar gewesen: Die DTU hätte sich mit ihm einigen müssen durch einen neuen geringeren Gebühren/Abgabenbetrag
aber so
- Das Gericht hat entschieden das Der NRWTV(DTU) nicht mehr öffentlich posten darf dass die Veranstaltungen von U.J.&Friends nicht genehmigt sind und das man nach der Sportordnung der DTU di Athleten sperren kann wenn sie an einer solchen Veranstaltung teilnehmen
Hmm.
Sie dürfen es nicht mehr öffentlich bekanntmachn und so das Geschäft/Gewinn/Profit des U.J.&Friends schädigen
Denke schön wäre noch gewesen: wenn das Gericht gleich noch diese "Drohung an die Atleten gerichtet" untersagt hätte. Sozusagen als Ergänzung. Ein Staatsanwalt kann ja auch pro aktiv selber aktiv werden. Aber war Ihnen wohl egal...Juristen eben....
Soll heissen: Gerichte/Juristen/Anwälte wollen Heute auch nur noch Geld verdienen wie Alle anderen auch..leider
Warten sicher ab bis dann der Fall eintritt & dann kommen ja ne Menge neue "gesperrte" KUNDEN auf die Gerichte zu, sprich Athleten, die dann gegen ihre Sperre klagen
Dann klingelt es in der Juristen Kasse in NRW
da freut sich der Anwalt 
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Kannst Du bitte endlich aufhören, diesen stümperhaften Unsinn zu posten, bevor Du Dich unwiederbringlich der Lächerlichkeit preisgibst? Falls es dafür nicht ohnehin schon zu spät ist. Dein unqualifizerter Hass auf Juristen ist Deinen "Argumenten" nicht gerade dienlich.
- Hier gibt's keinen Staatsanwalt - wir sind im Zivilrecht!
- Im Zivilrecht entscheidet ein Gericht nur darüber, wonach es gefragt wurde. Da gibt's keinen Amtsermittlungsgrundsatz und keine Möglichkeit, über das Beantragte hinaus zu gehen.
- Gerichte werden nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben.