Zitat:
Zitat von matwot
Dann wird der Nachweis eines gemeinsamen Marktes und damit die Grundlage für das Urteil in einer etwaigen Berufung sicherlich gekippt werden.
Denn mit dieser entscheidenden Frage hat sich das Gericht überhaupt nicht beschäftigt, sondern einfach postuliert.
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Oder es ist nicht vorgetragen worden. Das Gericht berücksichtigt grundsätzlich im Zivilrecht nur den Vortrag der Parteien, es sei denn, die Richter hätten zufällig Kenntnis. Jedenfalls besteht keine Verpflichtung zu Nachforschungen.