Zitat:
Zitat von Matthias75
Wenn ich das Urteil richtig lese, ging es in dem Urteil um die Veranstalterabgabe nach Punkt 9 der Abgaben- und Gebührenordnung für die keine Gegenleistung erfolgt (Seite 3 des Urteils, erster Absatz & Seite 11)und nicht um die Tageslizenzen.
Kampfrichter, Versicherung über Tageslizenzen etc. sind wohl, wenn ich das Urteil und die Abgabenordnung richtig lese, in dieser Abgabe nicht enthalten sondern gesondert zu zahlen.
Matthias
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Das ändert aber nichts daran, dass alle Veranstalter diese Abgeben zahlen müssen und dies auch tun, wie man das nun beweisen will, welches Geld für welche Leistung verwendet wird, ist Sache der Anwälte.
Fakt ist, alle Veranstalter, ausser Jeschke, zahlen die Abgaben an den Verband, ob sie diese nun auf die Tageslizenzen draufrechen oder wie auch immer die erwirtschaften ist ein anderer Schuh, und bisher hat noch niemand, ausser Jeschke, gemeint er bekäme dafür keine Gegenleistung.