Zitat:
Zitat von silbermond
Wenn Du schon auf diesen Paragraphen verweisen tust, dann bitte komplett zitieren und nicht nur das, was die eigene Meinung unterstützt.
§27 hat hier keine Gültigkeit.
Das Fahren im geschlossenen Verband muss vorher angemeldet werden und bedarf einer behörclichen Genehmigung.
Siehe §29 und 35
Heinrich
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Nein, ein Verband aus Radfahrern muss NICHT angemeldet werden !!!