Zitat:
Zitat von goetzi
Wieso sollten die Gruppe denn nicht nebeneinander fahren dürfen ?
Es handelte sich dabei wohl um einen Verband von mehr als 15 Personen.
Guggst du hier.
Und solche Verbände sind nun mal erlaubt und sinnvoller wie 30 hintereinander fahrende Radler.
§27 Verbände
(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.
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Genau das wissen die meisten Autofahrer nicht und regen sich tierisch auf, wenn 2er Reihe gefahren wird. Dabei würde der Überholvorgang viel länger dauern wenn einzeln hintereinander hergefahren wird ...