Wieso sollten die Gruppe denn nicht nebeneinander fahren dürfen ?
Es handelte sich dabei wohl um einen Verband von mehr als 15 Personen.
Guggst du
hier.
Und solche Verbände sind nun mal erlaubt und sinnvoller wie 30 hintereinander fahrende Radler.
§27 Verbände
(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.