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Außerdem würde ich Cengiz natürlich ne Kopie von dem Vorgang mit der Bitte schicken, die Angelegenheit zu bereinigen. Ob gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen wird, ist Entscheidung der Gegenseite. In dem Fall wäre ggfls. C. der Streit zu verkünden, d.h. das Ergebnis des 1. Rechtstreits müßte C. dann gegen sich gelten lassen oder entsprechende Tatsachen vortragen.
Ein Vergleich ohne C.'s Zustimmung ist schwierig, weil er dann natürlich behaupten kann, er wäre den nicht eingegangen, das sei auch nicht notwendig gewesen, weil er - je nach gelöschten Bemerkungen - diese berechtigterweise geäußert hätte. Damit wäre der Vorgang nun dort zu klären, wo er nun wirklich nicht hingehört.
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Relax, no worries!
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