Zitat:
Zitat von KernelPanic
Ich bin ein wenig irritiert.
Das ist ein Triathlonforum, in dem Leute schreiben, die sich für den Sport begeistern. Jetzt wird der Betreiber selbigen Forums von einem Vertreter des Triathlonverbandes verklagt, weil sich einer eine flapsige Bemerkung erlaubt hat? Geht's nur mir so, oder hätte man das nicht erstmal auf dem kleinen Dienstweg erledigen können, statt gleich die grosse Keule zu schwingen?
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Ich denke so pauschal kann man dies nicht beantworten.
Für mich bleiben nachflg. Fragen offen:
Wie konkret hat sich der RA in der Nachricht auf deinen AB geäussert? War es nur ein "... guten Tag mein Name ist XY ich vertrete meinen Mandanten in der Sache 123 bitte rufen sich mich zurück ..."
Wann hat er dir auf den AB gesprochen ? zur normalen Geschäftszeit oder Freitag Nachmittag ?
Wann ging das FAX ein?
Allgemein gesprochen, macht es m.M. nach sehr wohl einen Unterschied, ob du du nur eine allgemeine Ansage auf den AB oder konkret durch ein Fax( wo sicherlich sehr viel konkreter auf die Angelegenheit eingegangen werden kann) auf eine mgl. Sache aufmerksam gemacht worden bist.
Ich würde an deiner Stelle den ganzen Vorgang chronologisch zusammenfassen (d.h. Wann hast du die Nachricht auf deinen AB erhalten, wie hast du daraufhin reagiert, wann das Fax, wann hast du die Kommentare gelöscht) und dann zu einer Beuteilung an einen RA deines Vertrauens weiterleiten.
Am besten inkl. Audiomitschnitt von der AB Nachricht, Kopie Fax, Kopie der Logs/Screenshots/ wann du den Kommentar auf der Webseite entfert hast und natürlich in Kopie die Korrespondenz mit dem RA bzw. Gedächtnisprotokolle der Telefonate
Viel Erfolg,
O.