06.08.2012, 15:16
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#61
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Szenekenner
Registriert seit: 04.10.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.820
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Ganz so eindeutig ist das nicht:
Unstrittig ist, dass der tatsächliche Autor eines Beitrages, sofern er bekannt ist, uneingeschränkt hierfür haftbar gemacht werden kann. Bei der Frage der Verantwortlichkeit von Forenbetreibern für von Dritten erstellte Inhalte muss zwischen der eigentlichen Haftung und dem Unterlassungsanspruch unterschieden werden. Betreffend der Haftung gibt es eine eindeutige gesetzliche Regelung. In § 10 des Telemediengesetzes steht:
...
...
Man kann also davon ausgehen, dass ein Forenbetreiber weder haftet noch ein Unterlassungsanspruch gegen ihn besteht, sofern er fragwürdige Inhalte innerhalb von 24 Stunden, nachdem ihn eine Beschwerde erreicht hat, löscht. Tut er dies nicht, kann er in jedem Fall haftbar gemacht werden und es besteht ein Unterlassungsanspruch, sogar dann, wenn der eigentliche Autor des Beitrages belangt werden könnte (AZ VI ZR 101/06). http://de.wikipedia.org/wiki/Forenhaftung
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