2011 war die Veranstaltung ja vom Verband genehmigt, daher sind die Tageslizenzen doch zurecht eingenommen worden vom Veranstalter?!
Ohne die Situation und die jeweiligen Gründe in allen Details zu kennen und vorbehaltlos Partei für eine Seite zu ergreifen: Sollte der vorher vereinbarte Betrag bisher an den Verband nicht weitergeleitet worden sein, ist das bedauerlich - aber es ist (nach meinem bescheidenen Wissen, das aus dem Studium übrigebleiben ist) ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen Veranstalter und dem Verband - der Verband muss die Summe also einfordern und im Zweifel einklagen.
Die Athleten haben damit (bezüglich 2011) eigentlich nichts mehr zu tun

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