Zitat:
Zitat von airsnake
Die Tageslizenzen werden nach Rücksprache mit unseren Anwälten entweder
bei der Startnummernausgabe an die Athleten ausgezahlt oder es gibt eine
Gutschrift oder es wird beides zur Wahl angeboten.
Das ist der bisherige Stand.
Sollten uns Anwälte und/oder Gerichte eine andere Vorgehensweise
empfehlen so könnte sich die Vorgehensweise noch ändern."[/i]
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Ich denke, Genaueres kann zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht gesagt werden, da das "Hauptverfahren" ja noch läuft. Eine Einigung ist ja noch möglich, wenn auch unwahrscheinlich. Das Urteil bezieht sich ja nur auf die einstweilige Verfügung wegen der Sperr
androhung und ist bisher (mein aktueller Wissenstand) auch noch nicht rechtskräftig (NRWTV könnte ja noch Berufung einlegen). Es lässt aber eine deutliche Tendenz erkennen, dass der NRWTV eben doch als Konkurrent gesehen wird, der Jeschke & Friends behindern könnte und somit wegen Wettbewerbsregeln verstößt.
Aber Obiges ist eine klare Aussage, mit der die meisten Athleten leben können sollten. Zumindest bezüglich des Zurückerhaltens der Tageslizenz-Summen für Nicht-Startpassinhaber, sollte der Wettkampf nicht genehmigt werden (wonach es zugegebenermaßen nicht aussieht). Betrugsvorwürfe sollten somit vom Tisch sein.
Dass die Ausschreibung der Transparenz wegen möglichst schnell entsprechend angepasst werden sollte, sehe ich auch so.