Zitat:
Zitat von Matthias75
Soweit ich das lese, wird der T3 in Düsseldorf nur als Beispiel genannt. Im vorangegangenen Absatz des Urteils wird allgemein geschreiben, dass der Verband als Veranstalter auftritt.
Hier könnte auch die Formulierung der Veranstalter- und Ausrichterordnung ein Problem fürden Verband darstellen. Laut § 1.2 ist nämlich die DTU oder der LV der die sportrechtliche Genehmigung erteilt, Veranstalter; Der Verein vor Ort ist nur der Ausrichter.
Matthias
Nebenbei wirklich interessant, dass in allen Rechtsstreitigkeiten momentan die gleichen Anwälte auftauchen....
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Nur beim T3 in Düsseldorf taucht der Verband auch als Ausrichter auf. Veranstalter i.S. der SpO ist für alle in NRW stattfindenden Wettkämpfe immer der NRWTV.
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
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