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Zitat von CTW-Homepage
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Ausrichters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.
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Hat schon mal jemand Einsicht in diese Ordnungen genommen?
Eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Auszug aus der Veranstalter- und Ausrichterordnung der DTU lässt sich nicht leugnen

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Zitat von Veranstalter- und Ausrichterordnung der DTU
Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sport-ordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Bundesligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Ausrich-ters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.
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Zitat von CTW-Homepage
Einzelstarter auf der CologneOlympic, Cologne226 half und Cologne226 müssen entweder einen Startpass haben, den sie bei der Abholung der Startsunterlagen vorzeigen müssen, oder eine Tageslizenz bezahlen.
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Soviel zum Thema "keine Gegenleistungen". Wenn, dann bitte auch konsequent

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