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Hier stoßen ja so einige Sachen aufeinander:
Zum einen schießt sich der Verband durch den T3 tatsächlich hier ein kleines Eigentor. Wenn der Verband Ausrichter wird, dann steht er tatsächlich im Konkurrenzverhältnis.
Zum anderen verstehe ich aber nicht, wieso der Verband keine glaubhafte Gegenleistung darstellen konnte. Nehmen wir doch z.B. die Ausbildung der KRs, deren Bereitstellung, die Bereitstellung des Regelwerkes u.a. Ausserdem war Köln doch 2011 Dt. Meisterschaft, oder?
Weiterhin wurde aber dem Verband ja nur die Bekanntgabe der Möglichkeit der Sperre verboten, nicht aber das Sperren an sich. Das sollte nun ja wohl das Mittel der Wahl sein. BTW.: Gibt es denn keinen Veranstaltervertrag aus dem Jahr 2011, in dem die Zahlung festgeschrieben ist.
Ach, bin ich im übrigen der einzige, der die Vertretung der Jeschke and Friends durch die Kanzlei Eckert-Wisser delikat findet?
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Rule #42: Ones should only run if being chased. And even then, one should only run fast enough to prevent capture.
IWBMATTKYT
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