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Zitat von Thorsten
Beim Ironman in Frankfurt hat mal ein KR eine Zeitstrafe wegen Pinkelns vom Rad (in der Nähe anderer Athleten, daher war es schon eine Sauerei) verteilt. Die wäre auch nicht haltbar gewesen, wenn der dagegen Einspruch eingelegt hätte (vielleicht wäre dann aber auch eine Disqualifikation draus geworden).
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Es wurde aber in der Wettkampfbesprechung ausführlich darauf hingewiesen, dass "öffentliches Pinkeln" verboten ist und es dafür eine Strafe gibt.