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Eine Zeitstrafe gibt es NUR und FÜR NICHTS ANDERES ALS den Verdacht des Windschattenfahren (abgesehen von den ITU-Regeln, wenn man in der Wechselzone was falsch macht und seine 15 Sekunden oder so bekommt).
Beim Ironman in Frankfurt hat mal ein KR eine Zeitstrafe wegen Pinkelns vom Rad (in der Nähe anderer Athleten, daher war es schon eine Sauerei) verteilt. Die wäre auch nicht haltbar gewesen, wenn der dagegen Einspruch eingelegt hätte (vielleicht wäre dann aber auch eine Disqualifikation draus geworden).
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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